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Die neue S-Klasse kommt
Damit ist in diesem Fall aber nicht die neue Luxuskarosse eines süddeutschen Autokonzerns gemeint, sondern eine neue Führerscheinklasse, die ab dem 1. Februar 2005 rechtskräftig in Deutschland eingeführt wird. Sie entsteht auf drängen der EU-Kommission, die der Meinung ist, dass der Zugang zum Führerschein in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu schwierig gestaltet sei.
Für diese neue Führerscheinklasse werden die Unterrichtungen in Theorie und Praxis merklich abgespeckt. Aber auch für die Eignung des Erwerbers, wie z.B. das Sehvermögen wurden die Auflagen heruntergeschraubt. Dies ist ein Angebot vor allem für ältere Straßenverkehrsteilnehmer, die mobil sein wollen, aber nicht mehr zwingend die Eignungsvoraussetzungen für die Führerscheinklasse B mitbringen.
Neu hierbei ist, dass diese Klasse auch für Jugendliche interessant wird. Das Mindestalter zum Bestehen der Prüfung in der „S-Klasse“ beträgt nämlich nur 16 Jahre.
Ist man im Besitz dieses Führerscheins, darf man so genannte Leichtkraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr lenken. Für diese Fahrzeuge gelten folgende Auflagen:
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Leergewicht: maximal 350 kg (bei Fahrzeugen mit Elektromotor wird die Batterie nicht mit eingerechnet)
- Leistung: maximal 4 kW (entspricht in etwa 5,4 PS)
- bei einem Verbrennungsmotor beträgt die Hubraumobergrenze 50 Kubikzentimeter
Zu diesen Leichtkraftfahrzeugen gehören neben Motorrollern und Mini-Cars auch die in der letzten Zeit immer beliebter gewordenen Quads oder ATVs - vierrädrige Motorräder, die in Deutschland momentan noch ohne Helm gefahren werden dürfen.
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